IT Sachverständiger & Zivilingenieur
Was macht IT-Ziviltechniker so besonders?
Ziviltechniker sind technische Experten ausgestattet mit der höchsten Ingenieurs-Akkreditierung der Republik Österreich. Sie unterliegen ähnlich strengem Berufsrecht wie Rechtsanwälte und Notare (Verschwiegenheit, Mandantenschutz, Warn- & Redepflichten, erhöhter Sorgfaltsmaßstab) und zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:
Herstellerunabhängigkeit & Objektivität
mit öffentlichem Glauben versehen
Errichter öffentlicher Urkunden
Vertretung vor Körperschaften öffentlichen Rechts
Trennung von Beratung/Planung – Prüfung – Ausführung
Trennung von Wirtschafts- & IT-Prüfung
öffentlich bestellte SV, öffentliche Urkundspersonen
zur Mediation befugt
Im Unterschied zu den historisch gewachsenen Fachgebieten des Gerichtslistenwesens geht die Befugnis des Ziviltechnikers weiter und umfasst das gesamte Spektrum seines Berufsbildes. Ziviltechniker und Gerichtssachverständige sind gleichermaßen „öffentlich bestellte Sachverständige“ (durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde bzw. durch Zertifizierung durch die Justizverwaltung). Der Gerichtssachverständige ist im Unterschied zum Ziviltechniker nicht befugt das Hoheitszeichen der Republik Österreich zu führen und ist auch keine Urkundsperson.