Was macht IT-Ziviltechniker so besonders?

Ziviltechniker sind technische Experten ausgestattet mit der  höchsten Ingenieurs-Akkreditierung der Republik Österreich.  Sie unterliegen ähnlich strengem Berufsrecht wie Rechtsanwälte  und Notare (Verschwiegenheit, Mandantenschutz, Warn- &  Redepflichten, erhöhter Sorgfaltsmaßstab) und zeichnen sich  durch folgende Eigenschaften aus:

bullet-rot Herstellerunabhängigkeit & Objektivität
bullet-rot mit öffentlichem Glauben versehen
bullet-rot Errichter öffentlicher Urkunden
bullet-rot Vertretung vor Körperschaften öffentlichen Rechts
bullet-rot Trennung von Beratung/Planung – Prüfung – Ausführung
bullet-rot Trennung von Wirtschafts- & IT-Prüfung
bullet-rot öffentlich bestellte SV, öffentliche Urkundspersonen
bullet-rot zur Mediation befugt

Im Unterschied zu den historisch gewachsenen Fachgebieten des Gerichtslistenwesens geht die Befugnis des Ziviltechnikers weiter und umfasst das gesamte Spektrum seines Berufsbildes. Ziviltechniker und Gerichtssachverständige sind gleichermaßen „öffentlich bestellte Sachverständige“ (durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde bzw. durch Zertifizierung durch die Justizverwaltung). Der Gerichtssachverständige ist im Unterschied zum Ziviltechniker nicht befugt das Hoheitszeichen der Republik Österreich zu führen und ist auch keine Urkundsperson.